Informationen zum Förderantrag im Überblick
So funktioniert’s
- Zutreffende Förderlinie A/B (GEMA-basiert) oder C (Non-GEMA) auswählen
- Antragsunterlagen ausfüllen und entsprechende Nachweise bereitlegen
- Antragsunterlagen inkl. Nachweise fristgerecht einreichen
- Ggf. während der Prüfphase für Rückfragen zur Verfügung stehen
- Ab diesem Zeitpunkt entscheidet die Prüfstelle, ob der Förderantrag bewilligt wird
Es folgende Fristen:
- Ausschreibung der Förderrunde im Dezember 2025
- Antragsphase: 01.12.2025 – 13.02.2026. Ausschlussfrist! Nach dem 13.02.2026 werden keine Unterlagen mehr angenommen.
- Workshop zur Antragstellung via Zoom: 10.12.2025 um 16 Uhr (wir bitten um Anmeldung per eMail info@livemusicfonds-stuttgart.de)
- Prüfung der Anträge und Berechnung der Förderbeträge pro Empfänger*in bis 06.03.2026
- Zur Beantwortung von Fragen gibt es Sprechzeiten, die vorab online gebucht werden können. Diese sind: 14.01.2026, 27.01.2026 und 05.02.2026 jeweils von 14 bis 16:30 Uhr
- Versand der Förderbescheide und Ausschüttung: ab 09.03.2026
Antragsunterlagen A & B
Nachweise, diese sind:
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- GEMA-Rechnungen der Tarife U-K, U-V, M-V, M-CD, U-T des Vorjahres
- GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
- Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
- Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Übersicht GEMA Tarife:
Livemusik: Tarif U-K und U-V
- Live-Konzerte der GEMA-Tarife U-K und U-V, mit GEMA-Rechnungen belegt, fließen zu 100% in die Bemessungsgrundlage der Bewilligungssumme ein. Ebenfalls mit 100% gewichtet werden Veranstaltungen mit künstlerisch/kreativen DJs, die nach dem Tarif U-K abgerechnet wurden. Die GEMA-Tarife im Detail sind unter den folgenden Links zu finden:
Tarif U-K: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/
Tarif U-V: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-v/
Künstlerische DJs & Pauschaltarife: M-CD, M-V, U-T
- Veranstaltungen, bei denen regelmäßig kreative, künstlerische DJs zum Einsatz kommen, sind förderfähig, wenn sie nach den Tarifen M-V (Einzel-DJ-Veranstaltungen), M-CD (Pauschaltarif Musikkneipen, Clubs, Diskotheken) und U-T (Livemusik in Tanzlokalen) abgerechnet wurden. Die betreffenden Veranstaltungen werden mit max. 50% gewichtet. Partys und Veranstaltungen ohne kreativen DJ-Anteil sind nicht förderfähig. Die GEMA-Tarife im Detail sind unter den folgenden Links zu finden:
Tarif M-V: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-v/
Tarif M-CD: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-cd/
Tarif U-T: https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-u-t
Nicht förderfähig sind andere Tarife der GEMA, wie z. B. M-U III1a (Hintergrundmusik), VRÖ, VRTG (für die Erlaubnis, Musik zu kopieren) oder Fernseh- oder Radioübertragungsrechte der GEMA. Ebenfalls nicht förderfähig sind Veranstaltungen, die bei der GEMA unter die E-Musik-Tarife fallen.
Antragsunterlagen C
Nachweise, diese sind:
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Nachweis über Gagenzahlungen an Künstler*innen
- Nachweis über die Anzahl der verkauften Tickets
- Nachweis über die wirtschaftliche Verantwortlichkeit als Veranstalter*in
- Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Aus den Nachweisen müssen die o.g. Kriterien deutlich hervorgehen. Sollten vereinzelt Probleme beim Nachweis bestimmter Kriterien auftreten, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Weitere Infos
Richtlinien Stand 16.03.2023





