Förderantrag stellen

So funktioniert’s

  • Zutreffende Förderlinie A/B (GEMA-basiert) oder C (Non-GEMA) auswählen (siehe „Über die Förderung“)
  • Antragsunterlagen ausfüllen und entsprechende Nachweise bereitlegen
  • Antragsunterlagen inkl. Nachweise fristgerecht einreichen
  • Ggf. während der Prüfphase für Rückfragen zur Verfügung stehen
  • Ab diesem Zeitpunkt entscheidet die Prüfstelle, ob der Förderantrag bewilligt wird

Der Live Music Fonds Stuttgart kurz erklärt: https://youtu.be/rrSxHsZf5Ec

Bitte beachten: für die aktuelle Förderrunde gilt ein maximaler EVP von € 30,00 (ehemals € 20,00).

Es folgende Fristen:

  • Ausschreibung der Förderrunde im März 2023
  • Bewerbungsphase: 22.03. – 29.04.2023
  • Webinare zur Antragstellung via Zoom: 28.03.2023 & 11.04.2023, 16:00 Uhr
  • Nachfrist für die Anlieferung fehlender Nachweise: 17.04. – 29.04.2023
  • Prüfung der Anträge und Berechnung der Förderbeträge pro Empfänger:in: bis 15.05.2023
  • Versand der Förderbescheide: ab 16.05.2023
  • Ausschüttung: ab 22.05.2023

Antragsunterlagen A & B

Nachweise, diese sind:

  • eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
  • Ggf. Liste der GEMA-freien Konzerte (z. B. NK Lizenz Meldungen bzw. Nachmeldungen)
  • GEMA-Rechnungen der Tarife U-K, U-V, M-V, M-CD des Vorjahres
  • GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
  • Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
  • Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten

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Beispiele für geeignete GEMA Nachweise

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Diese GEMA-Tarife sind für die Berechnung der möglichen Bewilligungssumme zulässig

Antragsunterlagen C

Nachweise, diese sind:

  • eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
  • Nachweis über Gagenzahlungen an Künstler:innen
  • Nachweis über die Anzahl der verkauften Tickets
  • Nachweis über die wirtschaftliche Verantwortlichkeit als Veranstalter:in
  • Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten

Aus den Nachweisen müssen die o.g. Kriterien deutlich hervorgehen. Sollten vereinzelt Probleme beim Nachweis bestimmter Kriterien auftreten, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Weitere Infos

Richtlinien Stand 16.03.2023

Richtlinien der Förderung (Download PDF)