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Förderantrag stellen
So funktioniert’s
- Zutreffende Förderlinie A/B (GEMA-basiert) oder C (Non-GEMA) auswählen (siehe „Über die Förderung“)
- Antragsunterlagen ausfüllen und entsprechende Nachweise bereitlegen
- Antragsunterlagen inkl. Nachweise fristgerecht einreichen
- Ggf. während der Prüfphase für Rückfragen zur Verfügung stehen
- Ab diesem Zeitpunkt entscheidet die Prüfstelle, ob der Förderantrag bewilligt wird
Der Live Music Fonds Stuttgart kurz erklärt: https://youtu.be/rrSxHsZf5Ec
Es folgende Fristen:
- Ausschreibung der Förderrunde im Dezember 2023
- Antragsphase: 01.12.2023 – 09.02.2024
- Webinare zur Antragstellung via Zoom: 14.12.2023 & 25.01.2024, 16:00 Uhr
- Prüfung der Anträge und Berechnung der Förderbeträge pro Empfänger*in: bis 08.03.2024
- Versand der Förderbescheide und Ausschüttung: ab 15.03.2024
Antragsunterlagen A & B
Nachweise, diese sind:
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Ggf. Liste der GEMA-freien Konzerte (z. B. NK Lizenz Meldungen bzw. Nachmeldungen)
- GEMA-Rechnungen der Tarife U-K, U-V, M-V, M-CD des Vorjahres
- GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
- Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
- Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
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Beispiele für geeignete GEMA Nachweise
- Als Zahlungsnachweise kommen Kopien des jeweiligen Bankkontoauszuges infrage, aus dem die tatsächliche Zahlungssumme hervorgeht und eine Zuordnung zur GEMA-Rechnung möglich ist.
- Auch ein Ausdruck des GEMA-Sachkontos in Verbindung mit der unterschriebenen Bestätigung z.B. der/des Steuerberater*in, dass alle Zahlungen erfolgt sind, können als Nachweis angenommen werden. Die tatsächliche Zahlungssumme und Rechnungsnummer müssen aber aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen.
- Im Falle der M-CD (Pauschaltarife) wird neben dem GEMA-Vertrag auch der jährlich von der GEMA ausgestellte Fälligkeitshinweis benötigt. GEMA-Fälligkeitshinweise reichen allein nicht aus.
- Bei GEMA-Ratenzahlungsverträgen werden die GEMA-Ursprungsrechnungen sowie der GEMA-Ratenzahlungsvertrag und ein Nachweis der ersten SEPA-Lastschrift benötigt.
- Achtung: Fallen für das Antragsjahr einige GEMA-Rechnungen in das Folgejahr, müssen auch diese Zahlungen nachgewiesen werden, oder bei doppelter (kaufmännischer) Buchführung, eine Kopie des Lieferantenkontos mit Soll und Haben-Buchung des tatsächlich gezahlten Betrages beigebracht werden. Auch hier müssen die tatsächliche Zahlungssumme und Rechnungsnummer der überwiesenen Rechnung erkennbar sein.
- Aus den eingereichten Nachweisen muss eine klare Zuordnung der GEMA-Rechnung zu den jeweiligen Veranstaltungen hervorgehen, auf denen der Tarif sowie die Anzahl der Gäste vermerkt sind. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. aufgrund von GEMA-Pauschalverträgen), muss ein zusätzlicher Nachweis erbracht werden. Dieser kann z.B. eine Aufstellung der Ticketverkäufe eines Ticketing-Portals sein. Alternativ ist auch eine Abendkassen-Zählung zulässig, die z.B. von der Musikspielstätte/-club gegengezeichnet wurde.
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Diese GEMA-Tarife sind für die Berechnung der möglichen Bewilligungssumme zulässig
Livemusik: Tarif U-K und U-V
- Live-Konzerte der GEMA-Tarife U-K und U-V, mit GEMA-Rechnungen belegt, fließen zu 100% in die Bemessungsgrundlage der Bewilligungssumme ein. Ebenfalls mit 100% gewichtet werden Veranstaltungen mit künstlerisch/kreativen DJs/Djanes, die nach dem Tarif U-K abgerechnet wurden. Die GEMA-Tarife im Detail sind unter den folgenden Links zu finden:
Tarif U-K: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-k/
Tarif U-V: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-u-v/
Künstlerische DJs/DJanes: Tarif M-CD & M-V
- Veranstaltungen, bei denen regelmäßig kreative, künstlerische DJs/DJanes zum Einsatz kommen, sind förderfähig, wenn sie nach den Tarifen M-V (Einzel-DJ-Veranstaltungen), M-CD (Pauschaltarif Musikkneipen, Clubs, Diskotheken) abgerechnet wurden. Die betreffenden Veranstaltungen werden mit max. 50% gewichtet. Partys und Veranstaltungen ohne kreativen DJ-Anteil sind nicht förderfähig. Die GEMA-Tarife im Detail sind unter den folgenden Links zu finden:
Tarif M-V: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-v/
Tarif M-CD: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-m-cd/
GEMA-freie Konzerte einschließlich Veranstaltungen mit Live-DJs/DJanes
- Live-Konzerte ohne Nutzung des GEMA-Repertoires, die der GEMA zur Prüfung gemeldet und von der GEMA nicht berechnet werden, fließen mit dem Mindestbetrag (nach Anzahl der Besucher:innen) des jeweils genutzten Tarifes inkl. Rabatte in die Bemessungsgrundlage ein. Die entsprechende Tarifbeschreibung ist unter folgendem Link zu finden:
NK-Lizenz: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/verguetungsfreie-lizenz-live/
Nicht förderfähig sind andere Tarife der GEMA, wie z. B. M-U III1a (Hintergrundmusik), VRÖ, VRTG (für die Erlaubnis, Musik zu kopieren) oder Fernseh- oder Radioübertragungsrechte der GEMA. Ebenfalls nicht förderfähig sind Veranstaltungen, die bei der GEMA unter die E-Musik-Tarife fallen.
Antragsunterlagen C
Nachweise, diese sind:
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Nachweis über Gagenzahlungen an Künstler*innen
- Nachweis über die Anzahl der verkauften Tickets
- Nachweis über die wirtschaftliche Verantwortlichkeit als Veranstalter*in
- Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Aus den Nachweisen müssen die o.g. Kriterien deutlich hervorgehen. Sollten vereinzelt Probleme beim Nachweis bestimmter Kriterien auftreten, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Weitere Infos
Richtlinien Stand 16.03.2023
Richtlinien der Förderung (Download PDF)