Förderantrag stellen
So funktioniert’s
- Zutreffende Förderlinie A/B (GEMA-basiert) oder C (Non-GEMA) auswählen (siehe „Über die Förderung“)
- Antragsunterlagen ausfüllen und entsprechende Nachweise bereitlegen
- Antragsunterlagen inkl. Nachweise fristgerecht einreichen
- Ggf. während der Prüfphase für Rückfragen zur Verfügung stehen
- Ab diesem Zeitpunkt entscheidet die Prüfstelle, ob der Förderantrag bewilligt wird
Der Live Music Fonds Stuttgart kurz erklärt: https://youtu.be/rrSxHsZf5Ec
Es folgende Fristen:
- Ausschreibung der Förderrunde im Dezember 2024
- Antragsphase: 02.12.2024 – 20.02.2025
- Webinare zur Antragstellung via Zoom: 12.12.2024 & 22.01.2025, 15:00 Uhr
- Prüfung der Anträge und Berechnung der Förderbeträge pro Empfänger*in: bis 02.03.2025
- Versand der Förderbescheide und Ausschüttung: ab 03.03.2025
Antragsunterlagen A & B
Nachweise, diese sind:
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Ggf. Liste der GEMA-freien Konzerte (z. B. NK Lizenz Meldungen bzw. Nachmeldungen)
- GEMA-Rechnungen der Tarife U-K, U-V, M-V, M-CD, U-T des Vorjahres
- GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
- Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
- Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Antragsunterlagen C
Nachweise, diese sind:
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Nachweis über Gagenzahlungen an Künstler*innen
- Nachweis über die Anzahl der verkauften Tickets
- Nachweis über die wirtschaftliche Verantwortlichkeit als Veranstalter*in
- Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Aus den Nachweisen müssen die o.g. Kriterien deutlich hervorgehen. Sollten vereinzelt Probleme beim Nachweis bestimmter Kriterien auftreten, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Weitere Infos
Richtlinien Stand 16.03.2023