Live Music Fonds Stuttgart
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Auf Initiative des Pop-Büro Region Stuttgart führte die Landeshauptstadt Stuttgart Anfang 2020 den Live Music Fonds ein und betraute die Fördereinrichtung mit der Betreuung und Abwicklung der Gelder.
Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellt das Kulturamt Stuttgart für den LMFS 2025 eine Fördersumme von € 100.000,- zur Verfügung.
Ab dem 02.12.2024 für den LMFS 2025 bewerben! BEWERBUNGSSCHLUSS: 14.02.2025
BITTE BEACHTET, DASS DER BEWERBUNGSSCHLUSS EINE AUSSCHLUSSFRIST IST. ALLE UNTERLAGEN, DIE BIS ZU DIESEM DATUM NICHT EINGEREICHT WURDEN, KÖNNEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN!
Förderfähig sind ausschließlich Veranstaltungen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Die Veranstaltungen müssen im Vorjahr im Stadtgebiet Stuttgart stattgefunden haben.
- Die für die Veranstaltungen genutzte Fläche darf 500qm und eine Kapazität von maximal 1.000 Besucher*innen nicht überschreiten (gilt gleichermaßen für räumlich abgeschlossene Spielstätten und Open Air Flächen).
- Zulässig sind auch Veranstaltungen, die in einem entsprechend eingegrenzten Bereich einer größeren Veranstaltungsstätte stattfinden.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht mehr als max. 400 Besucher*innen und keine höheren Eintrittspreise als € 35,00 EVP aufweisen.
Der Live Music Fonds Stuttgart kurz erklärt: https://youtu.be/rrSxHsZf5Ec
Verfahren der Förderung
Es gelten folgende Fristen:
- Ausschreibung der Förderrunde im Dezember 2024
- Antragsphase: 02.12.2024 – 14.02.2025. Ausschlussfrist! Nach dem 14.02.2025 werden keine Unterlagen mehr angenommen.
- Webinare zur Antragstellung via Zoom: 12.12.2024 und 23.01.2025, jeweils 16:00 Uhr
- Prüfung der Anträge und Berechnung der Förderbeträge pro Empfänger*in: bis 02.03.2025
- Versand der Förderbescheide und Ausschüttung: ab 03.03.2025
Für die Webinare zur Antragstellung via Zoom am 12.12.2024 und 23.01.2025 mit Beginn jeweils 16:00 Uhr bitten wir um eine formlose Anmeldung per eMail, sodass wir euch den Zoom Link zukommen lassen können:
info@livemusicfonds-stuttgart.de
Veranstaltungskriterien
- Die Veranstaltungen müssen im Vorjahr im Stadtgebiet Stuttgart stattgefunden haben.
- Die für die Veranstaltungen genutzte Fläche darf 500qm und eine Kapazität von maximal 1.000 Besucher*innen nicht überschreiten (gilt gleichermaßen für räumlich abgeschlossene Spielstätten und Open Air Flächen).
- Zulässig sind auch Veranstaltungen, die in einem entsprechend eingegrenzten Bereich einer größeren Veranstaltungsstätte stattfinden.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht mehr als max. 400 Besucher*innen und keine höheren Eintrittspreise als € 35,00 (EVP) aufweisen.