Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Livemusik Veranstaltungen und DJ-Ereignissen in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Veranstaltungsflächen. Grundsätzlich kann jede/r Veranstalter*in einen Förderantrag einreichen, wenn die folgenden Bestimmungen erfüllt sind.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Veranstalter*innen aus der Region Stuttgart, die die Bestimmungen erfüllen (entweder für Förderlinien A & B und/oder Förderlinie C) und im Vorjahr Veranstaltungen mit den folgenden Merkmalen durchgeführt haben:
- Die Veranstaltungen müssen im Vorjahr im Stadtgebiet Stuttgart stattgefunden haben (ausschließliche Streaming-Veranstaltungen sind nicht förderfähig).
- Die für die Veranstaltungen genutzte Fläche darf 500qm und eine Kapazität von maximal 1.000 Besucher*innen nicht überschreiten (gilt gleichermaßen für räumlich abgeschlossene Spielstätten und Open Air Flächen).
- Zulässig sind auch Veranstaltungen, die in einem entsprechend eingegrenzten Bereich einer größeren Veranstaltungsstätte stattfinden.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht mehr als max. 400 Besucher*innen und keine höheren Eintrittspreise als € 35,00 (EVP) aufweisen.
Das Fördermodell
Wie wird gefördert?
Die Förderung basiert auf der Durchführung von Livemusik Veranstaltungen und DJ-Ereignissen mit Schwerpunkt auf Kleinstveranstaltungen. Damit dient die Förderung der Stärkung der kulturellen Vielfalt, der Nischenkunst und im erweiterten Sinne auch einer nachhaltigen Newcomer-Förderung in Stuttgart.
Die Berechnung der einzelnen Zuwendungen in den Linien A & B erfolgt auf Basis der GEMA-Zahlungen im vorangegangenen Kalenderjahr, während sich die Förderung der Linie C nach der Anzahl der förderfähigen Konzerte richtet.
Bei der Förderung handelt es sich jedoch nicht um eine Rückerstattung der GEMA-Zahlungen, sondern um eine Infrastrukturförderung, die lediglich die GEMA-Zahlungen als Berechnungsgrundlage nutzt.
Aufteilung der Fördersumme
Die Fördersumme von aktuell 100.000,00 € verteilt sich auf drei Ausschüttungslinien.
- Ausschüttung A (demokratische Verteilung, grundsätzlich für Veranstalter*innen jeder Größe möglich): 43.750,00 € / 43,75% der Gesamtfördersumme
- Ausschüttung B (Zuschlagsverteilung, kommt ausschließlich kleineren Veranstalter*innen zu, die mehr als 50% ihrer Veranstaltungen im förderfähigen Rahmen durchführen, s.u.): 31.250,00 € / 31,25% der Gesamtfördersumme
- Ausschüttung C (Sonderverteilung für Veranstalter*innen, die ausschließlich GEMA-freie Veranstaltungen durchführen): 25.000,00 € / 25,00 % der Gesamtfördersumme
Die Förderlinien
In Förderlinie A (demokratische Verteilung) können alle Veranstalter*innen Anträge stellen, die gemäß der Förderrichtlinien dazu berechtigt sind und Veranstaltungen im förderfähigen Rahmen durchgeführt haben.
Die Förderlinie B (Zuschlagsverteilung) dient als Zuschlag zu Förderlinie A für Veranstalter*innen, die mindestens 50% ihres Jahresumsatzes durch Veranstaltungen in dem oben genannten förderfähigen Rahmen erwirtschaften.
Die Förderlinie C (Sonderverteilung Non-GEMA) richtet sich an Veranstalter*innen, die keine GEMA-pflichtigen Veranstaltungen durchführen oder die GEMA-Gebühren nicht selbst entrichten, z.B. wenn diese über einen Rahmenvertrag der Spielstätte abgedeckt sind. Da bei Ausschüttung C die Berechnungsgrundlage entfällt, erfolgt die Ausschüttung unter den förderfähigen Antragsteller*innen prozentual zu gleichen Teilen.
Weitere Infos
Richtlinien Stand 16.03.2023