FAQ/Kontakt

-

+

Was wird gefördert?

Gefördert wird die veranstalterische Tätigkeit in Stuttgart. Grundsätzlich kann jede/r Veranstalter*in einen Förderantrag einreichen, wenn die Bestimmungen erfüllt sind.

-

+

Wie erfolgt die Förderung und Berechnung der Fördersummen?

Die Berechnung der einzelnen Förderbeträge in den Linien A & B erfolgt auf Basis der GEMA-Zahlungen im vorangegangenen Kalenderjahr, während sich die Förderung der Linie C nach der Anzahl der förderfähigen Konzerte richtet. Bei der Förderung handelt es sich jedoch nicht um eine Rückerstattung der GEMA-Zahlungen, sondern um eine Infrastrukturförderung, die lediglich die GEMA-Zahlungen als Berechnungsgrundlage nutzt.

-

+

Wer kann einen Förderantrag einreichen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Veranstalter*innen aus der Region Stuttgart, die die Bestimmungen erfüllen (entweder für Förderlinien A & B oder Förderlinie C) und im Vorjahr Veranstaltungen mit den folgenden Merkmalen durchgeführt haben:

  • Die Veranstaltungen müssen im Vorjahr im Stadtgebiet Stuttgart stattgefunden haben.
  • Die für die Veranstaltungen genutzte Fläche darf 500qm und eine Kapazität von maximal 1.000 Besucher*innen nicht überschreiten (gilt gleichermaßen für räumlich abgeschlossene Spielstätten und Open Air Flächen).
  • Zulässig sind auch Veranstaltungen, die in einem entsprechend eingegrenzten Bereich einer größeren Veranstaltungsstätte stattfinden.
  • Die Veranstaltungen dürfen nicht mehr als max. 400 Besucher*innen und keine höheren Eintrittspreise als € 35,00 (EVP) aufweisen.

Weitere Infos zu den Bestimmungen der Antragsberechtigung: Über die Förderung

-

+

Welche Nachweise sind zu erbringen in Förderlinie A & B?
  • eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
  • Ggf. Liste der GEMA-freien Konzerte (z. B. NK Lizenz Meldungen bzw. Nachmeldungen)
  • GEMA-Rechnungen der Tarike U-K, U-V, M-V des Vorjahres
  • GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
  • Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
  • Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten

Weitere Infos zu GEMA-Nachweisen: Nachweise A&B

Bei nachvollziehbarer Begründung kann die Mindestanzahl der Konzerte ausnahmsweise auf 5 (statt 15) reduziert werden. Diese Ausnahme ist nur möglich, wenn nachweislich mind. 15 Konzerte gebucht waren, aber teilweise abgesagt werden mussten. Ein annehmbarer Grund wäre z.B. eine kurzfristige krankheitsbedingte Absage von Seiten der Künstler*innen. Eine Absage aufgrund mangelnder Vorverkäufe stellt keinen annehmbaren Grund dar. Der Nachweis kann bspw. durch die Vorlage eines unterzeichneten Gastspielvertrags und der zugehörigen schriftlichen Absage erfolgen. Die Begründung und die Nachweise sind am Tag der Antragstellung gesondert per eMail einzureichen: info@livemusicfonds-stuttgart.de

-

+

Welche Nachweise sind zu erbringen in Förderlinie C?
  • eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
  • Nachweis über Gagenzahlungen an Künstler*innen
  • Nachweis über die Anzahl der verkauften Tickets
  • Nachweis über die wirtschaftliche Verantwortlichkeit als Veranstalter*in
  • Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten

-

+

Was kann ich tun, wenn ich noch auf wichtige Nachweise warte?

In so einem Fall bitten wir darum uns zu kontaktieren und die Sachlage kurz zu erläutern.

Kontakt:

Annika Feldmann
Projektleitung, Pop-Büro Region Stuttgart
E-Mail: info@livemusicfonds-stuttgart.de


Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!