FAQ/Kontakt
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Gefördert wird die veranstalterische Tätigkeit in Stuttgart. Grundsätzlich kann jede/r Veranstalter:in einen Förderantrag einreichen, wenn die Bestimmungen erfüllt sind.
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Die Berechnung der einzelnen Förderbeträge in den Linien A & B erfolgt auf Basis der GEMA-Zahlungen im vorangegangenen Kalenderjahr, während sich die Förderung der Linie C nach der Anzahl der förderfähigen Konzerte richtet. Bei der Förderung handelt es sich jedoch nicht um eine Rückerstattung der GEMA-Zahlungen, sondern um eine Infrastrukturförderung, die lediglich die GEMA-Zahlungen als Berechnungsgrundlage nutzt.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Veranstalter:innen aus der Region Stuttgart, die die Bestimmungen erfüllen (entweder für Förderlinien A & B oder Förderlinie C) und im Vorjahr Veranstaltungen mit den folgenden Merkmalen durchgeführt haben:
- Die Veranstaltungen müssen im Vorjahr im Stadtgebiet Stuttgart stattgefunden haben.
- Die für die Veranstaltungen genutzte Fläche darf 500qm und eine Kapazität von maximal 1.000 Besucher:innen nicht überschreiten (gilt gleichermaßen für räumlich abgeschlossene Spielstätten und Open Air Flächen).
- Zulässig sind auch Veranstaltungen, die in einem entsprechend eingegrenzten Bereich einer größeren Veranstaltungsstätte stattfinden.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht mehr als max. 400 Besucher:innen und keine höheren Eintrittspreise als € 20,00 (EVP) aufweisen.
Weitere Infos zu den Bestimmungen der Antragsberechtigung: Über die Förderung
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- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Ggf. Liste der GEMA-freien Konzerte (z. B. NK Lizenz Meldungen bzw. Nachmeldungen)
- GEMA-Rechnungen der Tarike U-K, U-V, M-V des Vorjahres
- GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
- Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
- Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Weitere Infos zu GEMA-Nachweisen: Nachweise A&B
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- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Nachweis über Gagenzahlungen an Künstler:innen
- Nachweis über die Anzahl der verkauften Tickets
- Nachweis über die wirtschaftliche Verantwortlichkeit als Veranstalter:in
- Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
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In so einem Fall bitten wir darum uns zu kontaktieren und die Sachlage kurz zu erläutern.
Kontakt:
Pierre Seidel
Projektleitung, Pop-Büro Region Stuttgart
Telefon: 0711- 489097-0
E-Mail: info@livemusicfonds-stuttgart.de