Beachten Sie bitte den Einsendeschluss (17.04.2022).
Hier finden Sie die Richtlinien der Förderung.
Sonderregelung: Da das Jahr 2021 noch überwiegend von der Corona-Pandemie geprägt war, wird die Mindestanzahl der Veranstaltungen in den Förderlinien A & B (vgl. Richtlinie unter Punkt 3.1) im Jahr 2021 einmalig von 15 auf 5 abgesenkt.
Wählen Sie zunächst die entsprechende Förderlinie: