Beachten Sie bitte den Einsendeschluss am 09.02.2024. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Hier finden Sie die Richtlinien der Förderung.

Für die aktuelle Förderrunde gilt ein maximaler EVP von € 35,00.

Hinweis für die Förderlinie A&B: Bei nachvollziehbarer Begründung kann die Mindestanzahl der Konzerte ausnahmsweise auf 5 (statt 15) reduziert werden. Diese Ausnahme ist nur möglich, wenn nachweislich mind. 15 Konzerte gebucht waren, aber teilweise abgesagt werden mussten. Ein annehmbarer Grund wäre z.B. eine kurzfristige krankheitsbedingte Absage von Seiten der Künstler*innen. Eine Absage aufgrund mangelnder Vorverkäufe stellt keinen annehmbaren Grund dar. Der Nachweis kann bspw. durch die Vorlage eines unterzeichneten Gastspielvertrags und der zugehörigen schriftlichen Absage erfolgen. Die Begründung und die Nachweise sind am Tag der Antragstellung gesondert per eMail einzureichen: info@livemusicfonds-stuttgart.de

Wählen Sie zunächst die entsprechende Förderlinie:

Für die erfolgreiche Einreichung eines Förderantrags muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt werden. Die einzelnen Veranstaltungen können anstatt über einer Eingabe in der Antragsmaske auch durch Ausfüllen des jeweiligen Excel-Formulars mitgeteilt werden. Dazu laden Sie bitte das zu Ihrem Antrag passende Formular runter, füllen es vollständig aus und senden uns die Excel-Datei inkl. aller geforderten Nachweise (als Download Link über Services wie z.B. Wetransfer oder Dropbox) an info@livemusicfonds-stuttgart.de

Download Excel-Formular Antrag A/B

Download Excel-Formular Antrag C

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Förderlinie A&B

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Förderlinie C