Sollte es aufgrund der Datenmenge zu Problemen beim Upload kommen, könnt ihr uns eure Veranstaltungsdaten gerne per eMail/Dropbox/Wetransfer zukommen lassen.
Beachten Sie bitte den Einsendeschluss (29.04.2023).
Hier finden Sie die Richtlinien der Förderung.
Für die aktuelle Förderrunde gilt ein maximaler EVP von € 30,00 (ehemals € 20,00).
Hinweis für die Förderlinie A&B: Bei nachvollziehbarer Begründung kann die Mindestanzahl der Konzerte ausnahmsweise auf 5 (statt 15) reduziert werden. Diese Ausnahme ist nur möglich, wenn nachweislich mind. 15 Konzerte gebucht waren, aber teilweise abgesagt werden mussten. Ein annehmbarer Grund wäre z.B. eine kurzfristige krankheitsbedingte Absage von Seiten der Künstler:innen. Eine Absage aufgrund mangelnder Vorverkäufe stellt keinen annehmbaren Grund dar. Der Nachweis kann bspw. durch die Vorlage eines unterzeichneten Gastspielvertrags und der zugehörigen schriftlichen Absage erfolgen. Die Begründung und die Nachweise sind am Tag der Antragstellung gesondert per eMail einzureichen: info@livemusicfonds-stuttgart.de
Wählen Sie zunächst die entsprechende Förderlinie: