Wer kann einen Förderantrag einreichen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Veranstalter*innen aus der Region Stuttgart, die die Bestimmungen erfüllen (entweder für Förderlinien A & B oder Förderlinie C) und im Vorjahr Veranstaltungen mit den folgenden Merkmalen durchgeführt haben:
- Die Veranstaltungen müssen im Vorjahr im Stadtgebiet Stuttgart stattgefunden haben.
- Die für die Veranstaltungen genutzte Fläche darf 500qm und eine Kapazität von maximal 1.000 Besucher*innen nicht überschreiten (gilt gleichermaßen für räumlich abgeschlossene Spielstätten und Open Air Flächen).
- Zulässig sind auch Veranstaltungen, die in einem entsprechend eingegrenzten Bereich einer größeren Veranstaltungsstätte stattfinden.
- Die Veranstaltungen dürfen nicht mehr als max. 400 Besucher*innen und keine höheren Eintrittspreise als € 35,00 (EVP) aufweisen.
Weitere Infos zu den Bestimmungen der Antragsberechtigung: Über die Förderung