Welche Nachweise sind zu erbringen in Förderlinie A & B?
- eine Dokumentation (z.B. Monatsprogramme, Flyer, Screenshots von Facebook-Veranstaltungen, o.ä.) der Livemusik Veranstaltungen
- Ggf. Liste der GEMA-freien Konzerte (z. B. NK Lizenz Meldungen bzw. Nachmeldungen)
- GEMA-Rechnungen der Tarike U-K, U-V, M-V des Vorjahres
- GEMA-Verträge und Fälligkeitshinweise inkl. möglicher Rückerstattungen
- Zahlungsnachweise für den Abrechnungszeitraum
- Falls nicht ersichtlich auf den o.g. Unterlagen: Nachweis über die Veranstaltungsfläche bzw. Kapazität der genutzten Veranstaltungsräumlichkeiten
Weitere Infos zu GEMA-Nachweisen: Nachweise A&B
Bei nachvollziehbarer Begründung kann die Mindestanzahl der Konzerte ausnahmsweise auf 5 (statt 15) reduziert werden. Diese Ausnahme ist nur möglich, wenn nachweislich mind. 15 Konzerte gebucht waren, aber teilweise abgesagt werden mussten. Ein annehmbarer Grund wäre z.B. eine kurzfristige krankheitsbedingte Absage von Seiten der Künstler*innen. Eine Absage aufgrund mangelnder Vorverkäufe stellt keinen annehmbaren Grund dar. Der Nachweis kann bspw. durch die Vorlage eines unterzeichneten Gastspielvertrags und der zugehörigen schriftlichen Absage erfolgen. Die Begründung und die Nachweise sind am Tag der Antragstellung gesondert per eMail einzureichen: info@livemusicfonds-stuttgart.de