Was sind geeignete Zahlungsnachweise (Antragslinie A&B)?
- Als Zahlungsnachweise kommen Kopien des jeweiligen Bankkontoauszuges infrage, aus dem die tatsächliche Zahlungssumme hervorgeht und eine Zuordnung zur GEMA-Rechnung möglich ist.
- Auch ein Ausdruck des GEMA-Sachkontos in Verbindung mit der unterschriebenen Bestätigung z.B. der/des Steuerberater*in, dass alle Zahlungen erfolgt sind, können als Nachweis angenommen werden. Die tatsächliche Zahlungssumme und Rechnungsnummer müssen aber aus den Unterlagen eindeutig hervorgehen.
- Im Falle der GEMA Pauschaltarife wird neben dem GEMA-Vertrag auch der jährlich von der GEMA ausgestellte Fälligkeitshinweis benötigt. GEMA-Fälligkeitshinweise reichen allein nicht aus.
- Bei GEMA-Ratenzahlungsverträgen werden die GEMA-Ursprungsrechnungen sowie der GEMA-Ratenzahlungsvertrag und ein Nachweis der SEPA-Lastschrift(en) benötigt.
- Achtung: Fallen für das Antragsjahr einige GEMA-Rechnungen in das Folgejahr, müssen auch diese Zahlungen nachgewiesen werden, oder bei doppelter (kaufmännischer) Buchführung, eine Kopie des Lieferantenkontos mit Soll und Haben-Buchung des tatsächlich gezahlten Betrages beigebracht werden. Auch hier müssen die tatsächliche Zahlungssumme und Rechnungsnummer der überwiesenen Rechnung erkennbar sein.
- Aus den eingereichten Nachweisen muss eine klare Zuordnung der GEMA-Rechnung zu den jeweiligen Veranstaltungen hervorgehen, auf denen der Tarif sowie die Anzahl der Gäste vermerkt sind. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. aufgrund von GEMA-Pauschalverträgen), muss ein zusätzlicher Nachweis erbracht werden. Dieser kann z.B. eine Aufstellung der Ticketverkäufe eines Ticketing-Portals sein. Alternativ ist auch eine Abendkassen-Zählung zulässig, die z.B. von der Musikspielstätte/-club gegengezeichnet wurde.




