Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen von der Förderung sind Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten, sowie Veranstaltungen, die über eine Projektförderung der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden. Darüber hinaus dürfen keine Veranstaltungen eingereicht werden, für die bereits eine Mikroförderung des Pop-Büro Region Stuttgart empfangen wurde (z.B. „SUPPORT YOUR LOCAL ARTIST“).